Schweiz-Tipps · Geld

Steuern für Neuzugezogene

Foto: Daniel Schwen, CC BY-SA 4.0 (Wikimedia Commons)

Quellensteuer in einfachen Worten, Kanton Bern.

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Quellensteuer

Wenn du hier lebst und arbeitest und keine C-Bewilligung hast, zieht dein Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab.

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Dein Tarif

Tarif A ist alleinstehend ohne Kinder, B ein Paar mit einem Einkommen, C ein Paar mit zwei Einkommen, H alleinstehend mit Kindern. Dein Arbeitgeber braucht Zivilstand, Kinder und Konfession. Melde Änderungen sofort: Es sind Bussen möglich. Verlange deinen Tarifbescheid und prüfe ihn.

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Automatische Steuererklärung

Eine ordentliche Veranlagung erfolgt automatisch bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 120’000 oder mehr, einem Reinvermögen von CHF 150’000 oder mehr oder übrigen Einkünften von CHF 3’000 oder mehr.

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31. März vormerken

Unter diesen Grenzen kannst du bis 31. März des Folgejahres eine ordentliche Veranlagung (mit Abzügen) beantragen. Es ist eine Verwirkungsfrist. Dasselbe Datum gilt für den Antrag auf Neuberechnung. Die Formulare findest du auf taxme.ch.
taxme.ch öffnen →

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Wechsel

Du wechselst zur ordentlichen Besteuerung mit einer C-Bewilligung, dem Bürgerrecht oder der Heirat mit einer Schweizer Person oder einer Person mit C-Bewilligung.

Weitere Tipps

🏢

Anmeldung in Bern

Anmeldung innert 14 Tagen
🏥

Krankenkasse erklärt

Obligatorisch innert 3 Monaten
♻️

Abfall und Recycling

Entsorgungshöfe und Keramik